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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt regeln die Beziehungen zwischen:

Auftragnehmer, P/Card International AG, genannt
P/Card (Agentur) und Auftraggeber / Kunde, mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen. Die AGB werden ordnungsgemäss auf der Agentur-Website www.pcard.ch publiziert und können jederzeit auch separat einverlangt  werden. Für sämtliche Geschäfte zwischen der P/Card (Agentur) und dem Kunden gelten ausschliesslich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von P/Card (Agentur) ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese Klausel gilt abschliessend und ohne Ausnahme.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der P/Card International AG (Wil). Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der P/Card (Agentur) zuständig. Die P/Card International AG behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Diese AGB-Ausgabe ersetzt sämtliche vorgängig publizierten.

P/Card International AG, CH- 9500 Wil, 20. Dezember 2023


            

Die P/Card (Agentur) verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Für Sachmängel haftet sie nur bei grobem Verschulden. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen. Die der Agentur vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen werden vertraulich behandelt.


            

Die Agentur nimmt gerne an Konkurrenzpräsentationen teil, wenn die diesbezüglichen Aufwände – ganz oder zumindest teilweise – vom potenziellen Auftraggeber abgegolten werden. An Gratispitches nimmt die Agentur aus Rücksicht auf einen intakten Markt und gesunde interne Kostenstrukturen nicht teil, da dies nicht ohne Abwälzung von Kosten auf andere Kunden erfolgen kann. Präsentationsunterlagen und deren Inhalt anlässlich von Pitches verbleiben so lange im Eigentum der Agentur, bis sie vom Kunden abgegolten sind, bis der entsprechende Auftrag erteilt, die Rechnung vollständig bezahlt worden ist oder wenn durch die Agentur diesbezüglich ein ausdrücklicher Verzicht in schriftlicher Form erklärt wird. Vorher ist der Kunde nicht berechtigt, diese Dokumente weiter zu nutzen oder durch Drittunternehmen nutzen zu lassen; die Unterlagen sind in diesem Fall der Agentur unverzüglich zurückzusenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung sind ohne ausdrückliche Zustimmung seitens P/Card (Agentur) – ohne Regelung in Form einer fairen Abgeltung – nicht zulässig. Datendiebstahl ist strafbar und wird rechtlich ohne Verzug verfolgt.


            

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Die Erstofferte, erstellt aufgrund ungefährer Angaben, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten, Autorkorrekturen, Bilder, Schriften, Gestaltungsformen sowie Icon-Serien. Der Design- /Projektvorschlag kann mit einem Mindestbetrag oder nach Aufwand verrechnet werden. Die Preisbindung der Agentur-Offerten erlischt nach 30 Tagen.


            

Die Angebote der P/Card (Agentur) sind auch bezüglich der Preisangaben unverbindlich. Die präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich nur wo explizit ausgewiesen als Pauschalen, in allen anderen Fällen beziehen sie sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MwSt. Unterschriebene Auftragsleistungen. Bei noch nicht gegründeten Unternehmen haftet die betreffende Einzelperson und übernimmt stellvertretend die Schuldannerkennung. Nachträgliche Auftragsleistungsergänzungen die vom Auftraggeber per E-Mail oder telefonisch angegeben werden können separat, zum entsprechenden P/Card (Agentur) Stunden Ansatz verrechnet werden.


            

Auftragserteilung an P/Card (Agentur) oder an Dritte im Rahmen eines Auftrages kann mündlich, schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Die Agentur kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilen. Für Leistungen im Bereich Druck, Fotografie, Text, Lektorat, Korrektorat, Programmierung und Event-Organisation kann die Agentur teilweise mit ausgewählten Spezialisten zusammenarbeiten. Fremdarbeiten können mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet werden. Die P/Card (Agentur) haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für allfällige Auftrags- und Qualitätsabweichungen, die aus solchen Aufträgen entstehen.


            

Der Auftraggeber unterstützt die P/Card (Agentur) bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen mittels rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch die P/Card (Agentur) in Rechnung gestellt.


            

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche der P/Card (Agentur) zur Weiterbearbeitung dienen, geht die Agentur davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Allfällige Ansprüche Dritter gehen ausschliesslich zu Lasten des Auftraggebers.

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Die Agentur setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Keine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht, wenn die Terminverzögerung zufolge Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht wird.


            

Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags (in der Regel bis 2 Korrekturschritte) sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Solche werden separat ausgewiesen und verrechnet.


            

Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, hat die P/Card (Agentur) Anspruch auf das Honorar für die getätigten Arbeiten und Aufwendungen und Wiedergutmachung aller entstandenen Schäden. Die P/Card kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.


            

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der P/Card (Agentur) für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Für die erbrachten Projektleistungen erhält die P/Card (Agentur) ein Honorar in der Höhe von 15% des Grundumfanges, das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Leistungen der P/Card (Agentur), die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Projekt-Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Kostenvoranschläge der P/Card (Agentur) sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die der schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Kunde auf die höheren Kosten hingeweisen. Kostenüberschreitungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Wesentliche Projekt- oder Konzeptänderungen gehen immer zu Lasten des Kunden und werden gemäss effektivem Aufwand verrechnet.


            

Die von der P/Card (Agentur) erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfolgen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Auftraggeber ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch die P/Card (Agentur) zu. Wandelung, Minderung sowie Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.


            

Die Rechnung weist die Anzahl Stunden sowie den Stundenansatz aus. Sie listet in Stichworten auf, welche Arbeiten in der Rechnungsperiode ausgeführt wurden. Die P/Card führt zu diesem Zweck Tagesrapporte nach und sichert regelmässig alle E-Mail-Daten. Dem Informationsgrad ist damit, insbesondere in Kombination mit der Auftragserteilung/dem Briefing und der Offerte, genüge getan. Die Arbeitsleistungen werden in ganzen und halben Stunden verrechnet. Detailliertere Rechnungsstellungen bedingen einen grossen Mehraufwand und können nur in ausgewiesenen Fällen und auf Auftrag des Auftraggebers manuell erstellt werden. Der administrative Aufwand geht in diesem Fall vollumfänglich zu Lasten des Kunden.


            

Die Rechnungen der P/Card (Agentur) werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7.7 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der P/Card (Agentur). Der Auftraggebner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die P/Card (Agentur) sämtliche, im Rahmen mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, fällig stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der P/Card (Agentur) aufzurechnen, ausser die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.


            

Die Preise und Honorare richten sich nach den Verrechnungsgrundsätzen und Tarifen der P/Card (Agentur), welche zum Zeitpunkt der Kostenschätzung gültig sind. Die darin festgehaltenen Ansätze sowie alle fallweise offerierten Beträge verstehen sich als Nettopreise, exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Expressarbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers und/oder ohne das Verschulden der P/Card (Agentur) notwendig sind und/oder in Nacht- und Wochenendarbeit ausgeführt werden müssen, verrechnet die P/Card (Agentur) einen Zuschlag von 50% auf die gültigen Tarife respektive auf jenen Teil von fallweise offerierten Beträgen, der davon betroffen ist.  P/Card behält sich vor, diesen Zuschlag auch dann zu erheben, wenn andere, bereits eingeplante Arbeiten während den Normalarbeitszeiten für Expressarbeiten zurückgestellt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn Expressarbeiten auf Grund von Terminzusagen notwendig werden, welche der Auftraggeber gegenüber Dritten ohne die ausdrückliche Zustimmung durch P/Card (Agentur) gemacht hat.  Expressarbeiten, welche dem Auftraggeber nicht mehr angezeigt oder von diesem nicht mehr ausdrücklich gutgeheissen werden können, sind auch dann vollständig und fristgerecht zu bezahlen, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die geforderten terminlichen Verbindlichkeiten relativiert.


            

Folgender Projektzahlungsmodus kann geltend gemacht werden:
- 80% Erst-Anzahlung vor Arbeitsbeginn innert 10 Tagen
- 20% Zahlung bei Endproduktion der geleisteten Arbeiten innert 5 Tagen. Bei Nichteinhaltung der Erst-Anzahlung kann der gesamte Auftragssumme zzgl. angefallenen Zusatzleistungen eingefordert werden. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig allfälliger unterschiedlicher Qualitäts- oder Erfolgsvorstellungen.
- Die Zahlungsfrist läuft ab Rechnungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss die Zahlung bei der Bank eingetroffen sein.
- Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 10 Tage. Bei gewissen Debitoren kann auch eine kürzere, längere Zahlungsfrist (5, 15 oder max. 30 Tage) verlangt werden. Bei Kunden mit Hauptsitz ausserhalb der Schweiz erfolgt die Arbeitsleistung grundsätzlich nur nach erfolgter, vollständiger Vorauszahlung. Die jeweils gültige Zahlungsfrist ist auf der Rechnung zu ersehen. Sofern bis zum Fälligkeitstermin der ersten Rechnung keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung in jedem Falle als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, ist der unbeanstandete Teil der Rechnung dennoch geschuldet. Im Falle der Rückweisung von ganzen Rechnungsbeträgen, die sowohl bestrittene wie unbestrittene Aufwände beinhalten, insbesondere z.B. von Sammelrechnungen, die auch das Honorar von Zulieferern oder Spesen beinhalten, behält sich P/Card (Agentur) vor, den verursachten Schaden mit einem Zuschlag von 14 Prozent auf die ordentliche Summe zu kompensieren. Ausserdem muss in diesem Fall – aus Rücksicht auf die Liquidität des Unternehmens – damit gerechnet werden, dass P/Card (Agentur) direkt den Rechtsweg beschreitet. Wird dieser Zahlungsmodus geltend gemacht und nicht eingehalten, kann die die P/Card (Agentur) vom Vertrag zurückzutreten oder weitere Vertragsleistungen verweigern bzw. mit zeitlichem Verzug leisten. Schadenersatzansprüche werden in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche durch die P/Card (Agentur) ausgeführten Vorbereitungsarbeiten, die später aus irgendeinem Grunde nicht ausgeführt werden, werden nach Aufwand verrechnet. Nicht verrechnete Leistungsaufwände können nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die P/Card (Agentur) kann diese Arbeiten anderweitig verwenden, da der Kunde dafür der Aufwandsentschädigung kein Nutzungsrecht erwirbt. Alle Werke und Arbeiten bleiben P/Card Eigentum.
Das Nutzungsrecht wird erst bei vollständiger Zahlung übergeben.


            

Die Nutzung der von der Agentur erarbeiteten Werke steht dem Auftraggeber lediglich im Rahmen des Auftrags zu. Soweit keine andere Abmachung erfolgt, bezieht sich die Nutzung auf die Erstverwendung; Folgenutzungen sind ausgeschlossen. Das Copyright der erstellten Objekte bleibt grundsätzlich bei der P/Card (Agentur). Der Kunde hat kein Anrecht auf Aushändigung der Originaldaten. Für eine allfällige Uebertragung der Daten und Nutzungsrechte ist eine spezielle Abgeltung sowie die vollständige Saldierung der entsprechenden Rechnungen Voraussetzung. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte sowie Codes (HTML, CSS, PHP etc.) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens P/Card (Agentur) nicht gestattet. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums der P/Card (Agentur) hat eine Konventionalstrafe zur Folge.


            

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, unterzeichnet zu retournieren. Das «OK» kann auch via E-Mail erfolgen und gilt immer für alle Teilbereiche wie Form, Gestaltung, Codes, Funktionen, Datenbanken, Text und Inhalt etc. Für nicht schriftlich mitgeteilte Mängel oder Änderungswünsche, übernimmt die P/Card (Agentur) keine Haftung. Mit der Endabnahme, verfallen jegliche Ansprüche auf Anpassungen und Erweiterungen im Rahmen des Auftrages. Arbeiten in Zusammenhang mit Hosting wie z.B. Umleitungen, Hostingwechsel, Updates etc. sowie Suchmaschinenoptimierung, Manuals & WebGuides sind grundsätzlich kein Bestandteil des Auftrages.


            

Die P/Card haftet nicht für Funktionseinschränkungen oder Fehler an erstellten Werken, die im Zusammenhang mit technischer Weiterentwicklung und/oder Änderungen bzw. Neuerungen Dritter an Soft- und Hardware auf Server-, Anwender- oder Kundenseite entstehen. Sämtliche Anpassungen, die aus solchen Umständen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt ebenso für das Veralten von Technologien sowie Verhalten der verschiedenen Browser. Die technische Abwärtskompatibilität ist grundsätzlich bis maximal zwei Jahre, gerechnet ab Releasedatum der jeweiligen Technologie-/Software-Version, gewährleistet.


            

Die P/Card haftet nicht für die Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzgesetzen.


            

Das Urheberrecht sämtlicher durch die P/Card (Agentur) geschaffenen Werke (Bilder, Schriften, Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte, Manuals, Codes, Datenbanken, gestalterische Form-Ideen und Layout-Konzepte u.a.) bleibt grundsätzlich bei der P/Card (Agentur). Sie allein bestimmt über die Verwendung. Ohne ausdrückliche Zustimmung der P/Card (Agentur) dürfen keine Änderungen an den Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.


            

Die P/Card (Agentur) steht beim Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Nichtsdestotrotz kann die P/Card keinerlei Garantien für die Zielerreichung in Bezug auf angestrebte Wirkungen in der Öffentlichkeit übernehmen, da diese oft von externen Faktoren abhängig sind, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat.


            

Die P/Card (Agentur) verpflichtet sich, Auftragsunterlagen wie Schriftverkehr, Daten etc. während 3 Monaten nach Fertigstellung des Werkes an ihrem Geschäftsdomizil aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie von der Aufbewahrungspflicht befreit, sofern mit dem Kunden nicht vorgängig anders vereinbart. Hosting-Backups werden ausschliesslich im Umfang unserer externen Dienstleister gewährleistet.


            

Die P/Card (Agentur) ist ohne Anfrage berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.